Anhand des praktischen Beispieltextes des §11 des BGG zeige ich die Unterschiede zwischen den Sprachen auf.
Schwere Sprache
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
§11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.
(2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.
Die Alltags- und Fachsprache wird als „Schwere Sprache“ bezeichnet. In ihr sind die meisten Texte geschrieben, sie setzt ein gutes Leseverständnis voraus. Fachtexte setzen wiederum das Kennen und Verstehen der fachspezifischen Begriffe voraus.
Einfache Sprache
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Menschen mit Behinderungen sollen wie alle anderen Menschen behandelt werden.
Das wird durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz erreicht.
Der Artikel 11 legt fest, dass mit Behinderten in einfacher Sprache gesprochen werden soll, damit sie alles verstehen. Wenn sie etwas nicht verstehen, muss das Amt Ihnen die Texte vom Amt erklären.
Es kann sein, dass die Menschen mit geistigen Behinderungen die Erklärung nicht verstehen. Dann können sie vom Amt verlangen, dass die Texte für sie in Leichter Sprache geschrieben werden.
Leichte Sprache
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen die Texte von dem Amt verstehen.
Texte vom Amt sind:
Briefe
Verträge
Anträge
Viele Texte sind schwer zu verstehen.
Manchmal versteht man etwas nicht.
Dann muss das Amt das erklären.
Für manche Menschen ist es trotzdem schwer zu verstehen.
Viele Menschen mit geistigen Behinderungen brauchen leichte Texte.
Sie können sagen:
Schreiben Sie das in Leichter Sprache.
Dann muss das Amt den Text in Leichter Sprache schreiben.